Landschaftspflege und Artenschutz

Die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR)

Die traditionelle Landwirtschaft kleinbäuerlicher Betriebe hat im Landkreis Mühldorf eine ursprünglich kleingliedrige, artenreiche Kulturlandschaft hervorgebracht. Die so entstandenen ökologisch bedeutenden Lebensräume sind auf eine naturnahe Bewirtschaftungsweise angewiesen. Diese kann jedoch in ihrer ursprünglichen Form aus den verschiedensten Gründen heute nicht mehr durchgeführt werden. Um die besonderen Lebensräume zu erhalten, übernimmt daher der Landschaftspflegeverband Mühldorf (LPV), unter Beauftragung ortsansässiger Landwirte und auf Basis der Freiwilligkeit, die Pflege ausgesprochen wertvoller Flächen. Mit Hilfe auf die Natur abgestimmter Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sichert er damit die Schönheit und Vielfalt unserer Natur und Landschaft im Landkreis Mühldorf.

Förderung (LNPR) – Grundlage für die Pflege wertvoller Lebensräume

Über die „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“ (LNPR) kann die Pflege unterschiedlicher ökologisch wertvoller Lebensräume wie Feuchtwiesen, Trockenrasen oder auch schwierig zu mähende Hangbereiche gefördert werden. Der Landschaftspflegeverband Mühldorf stellt dafür jährlich einen Landschaftspflegeantrag an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mühldorf und die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern.  Für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung wichtiger Lebensräume erhält er so eine finanzielle Unterstützung von 70 % bzw. 90 % der anfallenden Kosten.

Welche Voraussetzungen muss eine förderfähige Fläche erfüllen?
  • Es handelt sich um eine naturschutzfachlich wertvolle Fläche in einer entsprechenden Gebietskulisse, z.B. Naturschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet
  • Die Fläche beherbergt schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten (z.B. Rote-Liste-Arten)
  • Es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder Bewirtschafters für eine Pflege durch den LPV Mühldorf vor
Welche Maßnahmen werden gefördert?

Haben Sie eine ökologisch wertvolle Fläche für uns?

Sind Sie Eigentümer oder Pächter einer ökologisch wertvollen Fläche, die Sie gerne für den Erhalt unserer heimischen Natur zur Verfügung stellen möchten? Dann melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gerne und prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Fläche. Für Ihre erbrachte landschaftspflegerische Leistung erhalten Sie dadurch eine finanzielle Unterstützung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Pflege der Fläche selbst durchzuführen, so übernimmt der Landschaftspflegeverband die Organisation der Pflegemaßnahmen.

Möchten Sie uns bei der Landschaftspflege helfen?

Die Umsetzung unserer Landschaftspflegmaßnahmen erfolgt hauptsächlich über ortsansässige Landwirte des Landkreis Mühldorf. Dadurch bietet der LPV diesen Landwirten ein zusätzliches finanzielles Standbein im Naturschutz. Der Arbeitsaufwand des Bearbeiters wird nach Maschinenringsätzen abgerechnet.

Wenn Sie Interesse an einem Zusatzeinkommen durch landschaftspflegerische Arbeiten für den LPV Mühldorf haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des LPV Mühldorf a. Inn e.V.