Ausgleichsmaßnahmen

Der Landschaftspflegeverband Mühldorf (LPV) bietet seinen Mitgliedsgemeinden die Betreuung der Ökokonto- und Ausgleichsflächen an. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Ausgleich und Ersatz

Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft, wie z.B. die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten oder der Straßen- und Leitungsbau, sind nach Art. 6f Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht möglich, so sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch Ersatz in Form von Ersatzzahlungen zu kompensieren. Praktischer Handlungsleitfaden ist dabei die am 1. September 2014 in Kraft getretene Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV).

Wie sieht ein Ausgleich aus?

Für den geforderten Ausgleich werden von den Kommunen bzw. anderen Eingriffsverursachern Flächen angekauft, getauscht oder gepachtet und dann durch landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen ökologisch aufgewertet. Die so entstandenen, ökologisch höherwertigen Flächen sind dauerhaft (bei privaten Eingriffsverursachern für 25 Jahre) zu sichern und zu erhalten. Bei gepachteten Flächen ist eine dingliche Sicherung durch den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch notwendig.

Bevorratung durch Ökokonto

Über das Ökokonto können schon vor einem Eingriff Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereitgestellt und gesichert werden, welche dann bei zukünftigen Eingriffen für den Ausgleich herangezogen werden können.

Das Ökokonto bietet grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Bevorratung: Im Rahmen eines sogenannten „Flächenpools“ werden ausschließlich Flächen festgelegt, welche sich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eignen. Der „Maßnahmenpool“ hingegen beinhaltet bereits umgesetzte, vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese freiwillige Vorleistung wird bis zur Abbuchung ökologisch verzinst, wodurch sich letztendlich der Flächenbedarf für den Ausgleich verringert. Die Verzinsung ist für maximal 10 Jahre möglich.

Im Falle eines Eingriffs werden die Flächen des Ökokontos dann zu Ausgleichs- oder Ersatzflächen umgewidmet. So lange Ökokontoflächen nicht als Ausgleichsflächen „verbucht“ sind, ist auch noch eine anderweitige Verwendung möglich.

Was bietet das Ökokonto der Gemeinde?

  • Der Flächenerwerb kann ohne Zeitdruck und bei günstigen Grundstückspreisen erfolgen
  • Das Bauvorhaben kann beschleunigt werden, da der notwendige Ausgleich bereits vorhanden oder zumindest die dafür notwendige Fläche gegeben ist
  • Durch die jährliche „ökologische Verzinsung“ verringert sich der Flächenbedarf

Vorteil Landschaftspflegverband

Der Landschaftspflegeverband Mühldorf bietet den Kommunen, die Mitglied im LPV sind, gegen Kostenerstattung eine kompetente Unterstützung bei der Planung, Umsetzung und Folgebetreuung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an.

Das fachkundige „Know how“ des Landschaftspflegeverbandes und die bestehende enge Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde gewährleisten dabei die hohe Qualität des ökologischen Ausgleichs sowie eine kompetente Pflege der Flächen. Damit wird das Entwicklungsziel schnell erreicht und sicher erhalten. Zudem bietet die Abwicklung über den LPV der Gemeinde eine personelle Entlastung.